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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, jemenitische Kinder aufzunehmen

توسط کامران رهنورد · 2 دقیقه · 1

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, jemenitische Kinder aufzunehmen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, jemenitische Kinder aufzunehmen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erklärt, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, 13 Kinder aus drei jemenitischen Ehen aufzunehmen. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Nichtanerkennung von Polygamie im niederländischen Recht getroffen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil erklärt, dass die Mitgliedstaaten dieser Institution nicht verpflichtet sind, 13 Kinder aus drei jemenitischen Ehen aufzunehmen. Diese Entscheidung folgte auf die Beschwerde eines jemenitischen Asylbewerbers, der in den Niederlanden lebt. Er konnte die Regelungen zur Familienzusammenführung nicht nutzen, um Kinder aus seinen zwei weiteren Ehen, die nach niederländischem Recht nicht anerkannt werden, zu sich zu holen.

Details des Falls

Dieser Asylbewerber, der 56 Jahre alt ist, hat drei Ehefrauen und 13 Kinder aus diesen Ehen. Er kam 2018 in die Niederlande und erhielt nach seiner Anerkennung als Flüchtling die Erlaubnis, eine seiner Ehefrauen und acht seiner Kinder in die Niederlande zu bringen. Die niederländischen Behörden wiesen jedoch die Einreise von fünf weiteren Kindern aus seinen zwei anderen Ehen zurück und verwiesen darauf, dass "Polygamie in den Niederlanden verboten ist".

Nach dem Scheitern in den niederländischen Gerichten wandte sich dieser Mann an den Gerichtshof in Straßburg und behauptete, dass es in diesem Fall nicht um die Einbringung von Polygamie gehe, sondern dass er lediglich die verbleibenden Kinder zu sich holen wolle. Der Gerichtshof wies jedoch dieses Argument zurück und erklärte, dass die europäischen Staaten ihre Einwanderungspolitik auf der Grundlage von Familienbeziehungen gestalten können.

Europäischer Konsens über Polygamie

Das Gericht wies auch darauf hin, dass er sich von seinen zwei anderen Ehefrauen scheiden lassen könnte, wie es die niederländischen Behörden vorgeschlagen hatten, aber er weigerte sich, dies zu tun. Es ist auch erwähnenswert, dass eine seiner Ehefrauen derzeit in den Niederlanden mit ihren Kindern lebt, aber dies hatte keinen Einfluss auf das Urteil. Die Richter in Straßburg betonten, dass "das Verbot der Polygamie in allen Mitgliedstaaten des Europarats einen starken europäischen Konsens zu diesem Thema widerspiegelt".

In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten des Europarats weitreichende Befugnisse, um zu entscheiden, ob Vätern und Kindern, die aus Polygamie geboren wurden, das Recht auf Familienzusammenführung gewährt wird oder nicht.

Quelle: zerohedge.com

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